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BGH, 09.07.1954 - 1 StR 338/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 338/53
Zu prüfen ist, ob der Vertragsgegner den nach der Parteiabrede geschuldeten Gegenwert erhalten hat, ohne dessen Zusage er den Vertrag, auch wenn nach allgemeinen Gesichtspunkten die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen wäre, nicht abgeschlossen hätte (vgl. RGSt 66, 337; 68, 212, 214; 73, 382 f; 76, 49, 52; 77, 348; BGHSt 3, 99, 102). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 338/53
Die Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht scheitert schon daran, dass nicht die Beweismittel angegeben werden, deren sich die Strafkammer nach Ansicht des Angeklagten noch hätte bedienen sollen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, BGHSt 2, 168). - BGH, 15.06.1954 - 5 StR 183/54
Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 338/53
Wenn hier aber das Landgericht aus dem bedeutenden vom Angeklagten geleisteten Tatbeitrag (Besprechung des Täuschungsplans, Ausführung der Täuschung durch Einschaltung Dr. A.s, Unterzeichnung und Herausgabe der falschen Eidesbescheinigungen) den Schluss zieht, dass er, wenn auch möglicherweise nur zu fremdem Vorteil, die Tat als eigene gewollt hat, so lässt diese Folgerung keinen Rechtsirrtum erkennen (vgl. BGH 5 StR 183/54 vom 15. Juni 1954).
- RG, 04.12.1939 - 2 D 494/39
Des versuchten Betruges kann sich schuldig machen, wer durch irreführende …
Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 338/53
Zu prüfen ist, ob der Vertragsgegner den nach der Parteiabrede geschuldeten Gegenwert erhalten hat, ohne dessen Zusage er den Vertrag, auch wenn nach allgemeinen Gesichtspunkten die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen wäre, nicht abgeschlossen hätte (vgl. RGSt 66, 337; 68, 212, 214; 73, 382 f; 76, 49, 52; 77, 348; BGHSt 3, 99, 102). - RG, 29.01.1942 - 3 C 937/41
1. Wird jemand durch Täuschung dazu bestimmt, einen gegenseitigen Vertrag zu …
Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 338/53
Zu prüfen ist, ob der Vertragsgegner den nach der Parteiabrede geschuldeten Gegenwert erhalten hat, ohne dessen Zusage er den Vertrag, auch wenn nach allgemeinen Gesichtspunkten die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen wäre, nicht abgeschlossen hätte (vgl. RGSt 66, 337; 68, 212, 214; 73, 382 f; 76, 49, 52; 77, 348; BGHSt 3, 99, 102). - RG, 07.07.1932 - III 611/32
Wird das Vermögen des Erzeugers einer Handelsware dadurch beschädigt, daß er sie …
Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 338/53
Zu prüfen ist, ob der Vertragsgegner den nach der Parteiabrede geschuldeten Gegenwert erhalten hat, ohne dessen Zusage er den Vertrag, auch wenn nach allgemeinen Gesichtspunkten die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen wäre, nicht abgeschlossen hätte (vgl. RGSt 66, 337; 68, 212, 214; 73, 382 f; 76, 49, 52; 77, 348; BGHSt 3, 99, 102). - RG, 17.05.1934 - 2 D 438/34
1. Darf ein Gemälde unter Hinweis auf das Gutachten eines Kunstsachverständigen …
Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 338/53
Zu prüfen ist, ob der Vertragsgegner den nach der Parteiabrede geschuldeten Gegenwert erhalten hat, ohne dessen Zusage er den Vertrag, auch wenn nach allgemeinen Gesichtspunkten die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen wäre, nicht abgeschlossen hätte (vgl. RGSt 66, 337; 68, 212, 214; 73, 382 f; 76, 49, 52; 77, 348; BGHSt 3, 99, 102). - RG, 10.03.1944 - 1 D 21/44
Wer beim Einkauf von Waren durch Täuschung seines Geschäftsgegners erreicht, daß …
Auszug aus BGH, 09.07.1954 - 1 StR 338/53
Zu prüfen ist, ob der Vertragsgegner den nach der Parteiabrede geschuldeten Gegenwert erhalten hat, ohne dessen Zusage er den Vertrag, auch wenn nach allgemeinen Gesichtspunkten die Gegenleistung als gleichwertig anzusehen wäre, nicht abgeschlossen hätte (vgl. RGSt 66, 337; 68, 212, 214; 73, 382 f; 76, 49, 52; 77, 348; BGHSt 3, 99, 102).
- BGH, 08.05.1956 - 2 StR 445/55
Rechtsmittel
Sie kann in der unmittelbaren Gefahr liegen, alle durch den Mißbrauch einer Vollmacht begründeten Verpflichtungen erfüllen zu müssen, wenn der Bevollmächtigte einen solchen Mißbrauch von vornherein beabsichtigte (vgl BGH 1 StR 338/53 vom 9. Juli 1954).